Gericht für ein Unternehmen
Wer eine Gesellschaft verklagt, wendet sich in der Regel an das Gericht ihres Sitzes (Art. 624 Nr. 1 Gerichtsgesetzbuch) oder an das des Ortes, an dem die Verpflichtung entstanden ist oder zu erfüllen ist (Art. 624 Nr. 2). Nur die Unternehmensnummer von einer Rechnung? Suchen Sie hier den Sitz.
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