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Gericht für ein Unternehmen

Wer eine Gesellschaft verklagt, wendet sich in der Regel an das Gericht ihres Sitzes (Art. 624 Nr. 1 Gerichtsgesetzbuch) oder an das des Ortes, an dem die Verpflichtung entstanden ist oder zu erfüllen ist (Art. 624 Nr. 2). Nur die Unternehmensnummer von einer Rechnung? Suchen Sie hier den Sitz.

Z. B. BE 0123.456.749 oder 0123456749: Sie steht auf jeder Rechnung.

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