Kostenschätzung eines Verfahrens
Eintragungsgebühr pro Sache seit dem 1. Februar 2019 (Gesetz vom 14. Oktober 2018). Die Beträge pro Partei und Stufe von 2015 wurden vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt (Entscheid 13/2017). Prüfen Sie die aktuellen Beträge beim FÖD Finanzen.
Der Richter setzt die Verfahrensentschädigung zwischen Minimum und Maximum fest (Art. 1022 Ger.GB). Sie entschädigt Anwaltskosten: Wer ohne Anwalt klagt, erhält keine. Mehrere berechtigte Parteien: zusammen höchstens das Doppelte des Maximums; gegen eine unterlegene Partei mit weiterführendem juristischem Beistand in der Regel das Minimum.
Nicht inbegriffen: das Honorar Ihres eigenen Anwalts, ein Sachverständiger, Übersetzungen, die Ausfertigung des Urteils und die Vollstreckung.
Ein Hilfsmittel, keine Rechtsberatung. Beträge ändern sich durch Gesetz und Indexierung: Prüfen Sie sie vor der Verwendung.